Rechtsprechung
OVG Nordrhein-Westfalen, 18.07.2008 - 12 E 148/07 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anhörungsrüge wegen nicht ordnungsgemäßer Zustellung von Bescheiden und Vorwegnahme der Beweiswürdigung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Köln - 2 K 8412/04
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.07.2008 - 12 E 148/07
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.03.2010 - 12 A 2789/08
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 04.08.2004 - 1 BvR 1557/01
Zur Anerkennung von Zeiten der Zugehörigkeit zu einem Zusatzversorgungssystem der …
- BVerwG, 22.05.2006 - 5 B 89.05
Sinn und Zweck der Gehörsrüge
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 18.07.2008 - 12 E 148/07
- 1 BvR 1557/01 -, Juris, m.w.N.; BVerwG, Beschluss vom 9. März 2007 - 8 B 11.07 -, Juris; Beschluss vom 22. Mai 2006 - 5 B 89.05 -, Juris. - BVerwG, 09.03.2007 - 8 B 11.07
Voraussetzungen der Darlegung der Anhörungsrüge - Rechtsbehelf für die Rüge …
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 18.07.2008 - 12 E 148/07
- 1 BvR 1557/01 -, Juris, m.w.N.; BVerwG, Beschluss vom 9. März 2007 - 8 B 11.07 -, Juris; Beschluss vom 22. Mai 2006 - 5 B 89.05 -, Juris.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.03.2010 - 12 A 2789/08
Geltendmachung der Einbeziehung in einen Aufnahmebescheid für deutsche …
Gemeint war ersichtlich der das frühere Aufnahmeverfahren abschließende Widerspruchsbescheid vom 23. April 1994, was zudem durch die an die genannte Passage unmittelbar anschließende Bezugnahme des Verwaltungsgerichts auf die Beschlüsse des Senats vom 22. Januar 2007 - 12 E 198/06 - und vom 9. Juli 2008 - 12 E 148/07 - hinreichend deutlich wird.Die diesbezüglichen Darlegungen lassen schon unberücksichtigt, dass die tragende Argumentation des Verwaltungsgerichts, wie sie durch die Bezugnahme auf die Senatsbeschlüsse vom 22. Januar 2007 - 12 E 198/06 - und vom 9. Juli 2008 - 12 E 148/07 - hinreichend deutlich zum Ausdruck kommt, maßgeblich darauf abgestellt hat, dass zu keinem Zeitpunkt von den Klägern in Frage gestellt worden ist, dass der Klägerin zu 1. dieser Widerspruchsbescheid zugegangen ist und sie deshalb auch Kenntnis von seinem Inhalt erlangt hat; auch im Zulassungsverfahren sind insoweit Darlegungen nicht erfolgt.
Dass das Verwaltungsgericht zur Vermeidung von Wiederholungen auf den im PKH-Beschwerdeverfahren ergangenen Senatsbeschluss vom 22. Januar 2007 - 12 E 198/06 - und auf den im anschließenden Anhörungsrügeverfahren ergangenen Senatsbeschluss vom 9. Juli 2008 - 12 E 148/07 - Bezug genommen hat, rechtfertigt nicht die Annahme einer i.S.d. §§ 117 Abs. 2 Nr. 5, 108 Abs. 1 Satz 2, 138 Nr. 6 VwGO fehlenden Begründung für die abschließend getroffene Entscheidung.